GEMA-Info

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Das deckt der DCV-Gesamtvertrag mit der GEMA ab:

1. Sämtliche öffentliche Chorveranstaltungen und Konzerte.

2. Gesellige Veranstaltungen in Räumen von bis zu 150 qm Größe soweit

  • nur Mitglieder des Vereins und die zu ihrem Hausstand gehörenden Personen zugelassen sind
  • weder Eintrittsgeld noch ein sonstiger Unkostenbeitrag erhoben wird
  • die Mitwirkenden keine Vergütung erhalten.

3. Weihnachtsfeiern soweit

  • nur Mitglieder des Vereins und die zu ihrem Hausstand gehörenden Personen zugelassen sind
  • weder ein Eintrittsgeld noch ein sonstiger Unkostenbeitrag erhoben wird,
  • die Mitwirkenden keine Vergütung erhalten.

4. Theaterabende soweit

  • vor Beginn, in der Pause und nach Abschluss der Theateraufführung insgesamt bis sechs Chorwerke vorgetragen werden
  • das Eintrittsgeld 3 Euro nicht übersteigt.

5. Umzugsmusik bei Sängerfesten oder Jubiläen.

6. Festakte bei offiziellen Gelegenheiten (Veranstaltungen, bei denen Ansprachen, Ehrungen usw. musikalisch umrahmt werden.
     Ausgenommen sind Festkommerse bzw. Festbankette vor oder bei Jubiläumsfesten.)

7. Freundschaftssingen, Singen auf öffentlichen Plätzen oder Gutachtersingen soweit

  • weder ein Eintrittsgeld noch sonstiger Unkostenbeitrag erhoben wird,
  • die Mitwirkenden keine Vergütung erhalten,
  • die Veranstaltungen ohne Wirtschaftsbetrieb stattfinden.

8. Wohltätigkeitssingen in Krankenhäusern, Altenheimen oder Vollzugsanstalten soweit

  • weder Eintrittsgeld noch ein sonstiger Unkostenbeitrag erhoben wird,
  • die Mitwirkenden keine Vergütung erhalten,
  • die Veranstaltungen ohne Wirtschaftsbetrieb stattfinden.

(lt. Zeitschrift "Neue Chorzeit", Juni 2013)

 

Wichtig:
Sämtliche Chorveranstaltungen und Konzerte müssen nach dem Konzert über

den Chorverband Bayer. Schwaben an die GEMA gemeldet werden.
Bitte verwenden Sie ausschließlich das auf der Internetseite zur
Verfügung stehende Formular.
Für jedes Konzert ist ein eigenes Formular auszufüllen.
Einnahmen aus Spenden müssen nicht angegeben werden.

Die Gema Meldung muss beim CBS spätestens am Ende des jeweiligen
Quartals eingehen.

Formular-Download:


http://www.chorverband-cbs.de/static/downloads/2014/GEMA_Meldung_2014_ausfuellbar.pdf


 

 

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